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   OLG Hamm, 19.11.1984 - 1 Vollz (Ws) 218/84   

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https://dejure.org/1984,1926
OLG Hamm, 19.11.1984 - 1 Vollz (Ws) 218/84 (https://dejure.org/1984,1926)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.11.1984 - 1 Vollz (Ws) 218/84 (https://dejure.org/1984,1926)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. November 1984 - 1 Vollz (Ws) 218/84 (https://dejure.org/1984,1926)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 755 (Ls.)
  • NStZ 1985, 143
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Nürnberg, 09.03.2017 - 1 Ws 26/17

    Das Buch "Wege durch den Knast" ist geeignet den Behandlungsauftrag des Vollzuges

    Denn die Strafvollstreckungskammer hat sich mit ihrer Entscheidung in Widerspruch gesetzt zur Rechtsprechung verschiedener Oberlandesgerichte zur Frage der Vorenthaltung und Bewertung von Druckschriften wegen Gefährdung des Vollzugsziels bzw. Behandlungsauftrags sowie der Sicherheit und Ordnung (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 11. März 1982 - 7 Vollz (Ws) 226/81 und vom 19.11.1984 - 1 Vollz (Ws) 218/84 OLG München Beschluss vom 27. Mai 1981 - 1 Ws 470/81; OLG Hamburg Beschluss vom 7. Mai 1981 - 1 Ws 144/81; OLG Hamburg Beschluss vom 4. Januar 1978 - Vollz (Ws) 20/77 = ZfStrVo SH 1978, 39; OLG Frankfurt Beschluss vom 10.11.1982 - 3 Ws 793/82 (StVollz) = ZfStrVo 1983, 314).
  • OLG Hamm, 26.03.2013 - 1 Vollz (Ws) 80/13

    Anforderungen an die Genehmigung der Aushändigung eines Einzelexemplars einer

    Es entspricht indes gefestigter Rechtsprechung, dass für die Zulässigkeit der Aushändigung eines per Post übersandten Einzelexemplars einer Zeitschrift bzw. Kopien hiervon trotz der Unabwendbarkeit des § 68 Abs. 1 StVollzG wegen des im Raum stehenden Eingriffs in das Grundrecht der Informationsfreiheit nicht auf § 31 StVollzG, sondern auf die speziellere und einen weitergehenden Schutz gewährende Vorschrift des § 68 Abs. 2 S. 2 StVollzG abzustellen ist (vgl. OLG Koblenz, NStZ 1984, 46; OLG Hamm, NStZ 1985, 143; OLG Frankfurt, NStZ 1992, 208; OLG Nürnberg, NStZ 2009, 216, 217).

    - sollte die Überprüfung des Inhalts der Zeitschrift und/oder ggf. auch des "Informationsmaterials" eine konkrete und reale erhebliche Gefährdung des Behandlungsauftrages oder der Sicherheit oder Ordnung der Anstalt ergeben - die Strafvollstreckungskammer zu prüfen haben wird, ob unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten weniger einschneidende Maßnahmen wie das Schwärzen einzelner Artikel (vgl. OLG Hamm, NStZ 1985, 143) in Betracht zu ziehen sind.

  • BVerfG, 27.09.1995 - 2 BvR 636/95

    Anhaltung einer Zeitschrift im Strafvollzug

    Damit liegt ein Sachverhalt vor, von dem eine erhebliche Gefährdung der Anstaltssicherheit und Ordnung ausgehen kann (vgl. OLG Hamburg, ZfStrVo 1978, 39: OLG Hamm, NStZ 1985, 143 ; KG, ZfStrVo 1987, 251; Calliess/Müller-Dietz, StVollzG , 6. Aufl. § 68, Rdn. 2; Schwind/Böhm, StVollzG , 2. Aufl., § 68 , Rdn. 11).
  • OLG Celle, 31.08.2010 - 1 Ws 387/10

    Auslegung des Begriffs der "Zeitschrift" i.S.v. § 65 des Niedersächsischen

    Auf ein Schwärzen oder Herausnehmen einzelner Teile der einzelnen Ausgaben als weniger einschneidende Maßnahmen braucht sich die Antragsgegnerin bei einer sich ständig zeigenden gefährlichen Tendenz, die neben der Sicherheit und Ordnung in der Anstalt auch das Vollzugsziel beim Antragsteller erheblich gefährden könnte, nicht verweisen zu lassen, wenn die Vielzahl der beanstandeten Stellen nur noch ein Torso von der Zeitschrift übrig ließe (vgl. OLG Nürnberg, NStZ 1983, 574; OLG Hamm, NStZ 1985, 143).
  • OLG Jena, 17.06.2004 - 1 Ws 118/04

    Bezug der "Unabhängigen Nachrichten" durch einen eine Strafhaft Verbüßenden; § 68

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  • LG Arnsberg, 22.01.2018 - 2 StVK 199/17
    Wie das Oberlandesgericht Hamm jedoch bereits ausgeführt hat, ist eine Druckschrift vollständig vorzuenthalten, wenn wegen der das Buch insgesamt durchziehenden agitatorischen und zersetzenden Tendenz und des ganz überwiegend Sicherheit und Ordnung und die Erreichung des Vollzugsziels erheblich gefährdenden Inhalts eine weniger einschneidende Maßnahme, wie etwa das Schwärzen einzelner Artikel oder das Heraustrennen einzelner Blätter, nicht mehr ausreichen (OLG Hamm, Beschluss vom 19.11.1984, 1 Vollz (Ws) 218/84, zit. nach juris; Beschluss vom 09.02.1988, 1 Vollz (Ws) 414/98, zit. nach juris).
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